Die Umstellung auf ECC – Was gilt es für Arztpraxen zu beachten?

Das ECC-Verschlüsselungsverfahren

Für Arztpraxen ist, bei der Umstellung auf das ECC-Verschlüsselungsverfahren (Elliptic Curve Cryptography), in der Telematik-Infrastruktur (TI) vor allem der Austausch oder das Upgrade der vorhandenen Hardware relevant. Die alte RSA-Verschlüsselung wird Ende 2025 ungültig und muss ersetzt werden, um die TI-Anbindung sicherzustellen.

Technische Umstellung und Hardware

  • Konnektor-Tausch oder -Upgrade: Der Konnektor ist das Herzstück der TI-Anbindung in der Praxis. Für die ECC-Verschlüsselung benötigen Praxen entweder einen neuen Konnektor oder ein Software-Upgrade des bestehenden Geräts. Viele Anbieter bieten den Umstieg auf ein modernes TI-Gateway an. Dieses ist oft mit weiteren Vorteilen verbunden.
  • Ersatz von Komponenten: Neben dem Konnektor könnten auch weitere Komponenten von der Umstellung betroffen sein. Dazu gehören u.a. der Praxisausweis (SMC-B) und der elektronische Heilberufsausweis (eHBA). Praxen sollten mit ihrem Dienstleister klären, ob diese ebenfalls erneuert werden müssen.
  • Ablauf der RSA-Zertifikate: Die bisher verwendeten RSA-Zertifikate verlieren am 31. Dezember 2025 ihre Gültigkeit. Ohne den rechtzeitigen Umstieg kann die Praxis die digitalen TI-Anwendungen nicht mehr nutzen.
  • Rechtzeitige Planung: Praxen sollten den Austausch oder das Upgrade frühzeitig planen und mit ihrem IT-Dienstleister in Kontakt treten. Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) informieren ebenfalls regelmäßig über die nächsten Schritte.

Finanzielle Regelungen

  • Finanzierungs-Pauschale: Seit Juli 2023 erhalten Praxen eine monatliche TI-Pauschale. Diese dient der Deckung der Kosten für die Telematik-Infrastruktur. Einschließlich denen des Konnektors. Details zur Höhe und Abrechnung dieser Pauschale legt das Bundesministerium für Gesundheit fest.

Vorteile und Auswirkungen

  • Erhöhte Sicherheit: Das ECC-Verfahren gilt als sicherer als die RSA-Verschlüsselung. Die Umstellung dient der zukünftigen Cyber-Sicherheit im Gesundheitswesen.
  • Vorbereitung auf weitere Digitalisierung: Die Umstellung ist auch eine Voraussetzung für die Nutzung weiterer digitaler Anwendungen. So beispielsweise für die elektronischen Patientenakte (ePA), die seit dem 15. Januar 2025 eingeführt wird.

To-Do-Liste für die Praxis

  1. IT-Check: Prüfen Sie mit Ihrem IT-Dienstleister die eingesetzten TI-Komponenten auf ihre ECC-Fähigkeit.
  2. Anbieter-Kontakt: Informieren Sie sich bei Ihrem Konnektor-Anbieter über die notwendigen Schritte zum Austausch oder Upgrade.
  3. Zeitplan festlegen: Vereinbaren Sie einen Termin für die technische Umstellung, um den Stichtag Ende 2025 nicht zu verpassen.
  4. Finanzierung klären: Informieren Sie sich über die aktuelle TI-Pauschale und die Finanzierung des Austauschs.
  5. Informiert bleiben: Achten Sie auf Informationen Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung zu den konkreten Schritten und Fristen.

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