Die elektronische Patientenakte, Antworten und Fakten
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein digitales Instrument, das Gesundheitsdaten zentral und sicher speichert. Sie erleichtert den Austausch medizinischer Informationen zwischen Patient:innen, Ärzt:innen, Krankenhäusern und anderen Akteuren im Gesundheitswesen. Die ePA wurde in Deutschland 2021 eingeführt. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil der Digitalisierung im Gesundheitswesen.
Die elektronische Patientenakte 2025
Funktionen der ePA
- Speicherung medizinischer Dokumente wie Befunde, Arztbriefe, Impfpass, Medikationspläne und Röntgenbilder.
- Zugriff für Patient:innen, die bestimmen können, welche Dokumente in der Akte gespeichert werden. Sie bestimmen außerdem, wer darauf zugreifen darf.
- Verbesserte Versorgung durch schnellere Verfügbarkeit von Informationen, z. B. bei Notfällen oder Arztwechseln.
Pflicht für Versicherte?
Die ePA ist nicht verpflichtend für gesetzlich oder privat Versicherte. Jede:r kann selbst entscheiden, ob eine ePA genutzt wird. Es handelt sich um ein freiwilliges Angebot, das von den Krankenkassen bereitgestellt wird.
Pflicht für Krankenkassen und andere Akteure
- Krankenkassen: Sie sind verpflichtet, ihren Versicherten die ePA anzubieten.
- Ärzte, Zahnärzte und Apotheken: Diese müssen mit der ePA arbeiten können, sobald Patient:innen sie nutzen.
- Ab 2025 sollen Ärzt:innen verpflichtet werden, Dokumente aktiv in die ePA einzustellen, sofern Patient:innen zustimmen.
Datenschutz
Die Nutzung der ePA unterliegt strengen Datenschutzbestimmungen. Patient:innen können selbst bestimmen, wer Zugriff auf ihre Daten erhält. Sie können die Zugriffsrechte jederzeit ändern oder entziehen.
Wenden Sie sich gerne bei Fragen direkt an uns.