Die elektronische Patientenakte 2025

Die elektronische Patientenakte 2025

Die elektronische Patientenakte, Antworten und Fakten

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein digitales Instrument, das Gesundheitsdaten zentral und sicher speichert. Sie erleichtert den Austausch medizinischer Informationen zwischen Patient:innen, Ärzt:innen, Krankenhäusern und anderen Akteuren im Gesundheitswesen. Die ePA wurde in Deutschland 2021 eingeführt. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil der Digitalisierung im Gesundheitswesen.

Die elektronische Patientenakte 2025

Funktionen der ePA

  • Speicherung medizinischer Dokumente wie Befunde, Arztbriefe, Impfpass, Medikationspläne und Röntgenbilder.
  • Zugriff für Patient:innen, die bestimmen können, welche Dokumente in der Akte gespeichert werden. Sie bestimmen außerdem, wer darauf zugreifen darf.
  • Verbesserte Versorgung durch schnellere Verfügbarkeit von Informationen, z. B. bei Notfällen oder Arztwechseln.

Pflicht für Versicherte?

Die ePA ist nicht verpflichtend für gesetzlich oder privat Versicherte. Jede:r kann selbst entscheiden, ob eine ePA genutzt wird. Es handelt sich um ein freiwilliges Angebot, das von den Krankenkassen bereitgestellt wird.

Pflicht für Krankenkassen und andere Akteure

  • Krankenkassen: Sie sind verpflichtet, ihren Versicherten die ePA anzubieten.
  • Ärzte, Zahnärzte und Apotheken: Diese müssen mit der ePA arbeiten können, sobald Patient:innen sie nutzen.
  • Ab 2025 sollen Ärzt:innen verpflichtet werden, Dokumente aktiv in die ePA einzustellen, sofern Patient:innen zustimmen.

Datenschutz

Die Nutzung der ePA unterliegt strengen Datenschutzbestimmungen. Patient:innen können selbst bestimmen, wer Zugriff auf ihre Daten erhält. Sie können die Zugriffsrechte jederzeit ändern oder entziehen.

Wenden Sie sich gerne bei Fragen direkt an uns.