E-Rezept für Arztpraxen verpflichtet – Aber wen?

E-Rezept für Arztpraxen verpflichtet

Die Digitalisierung hat in unseren Alltag längst Einzug gehalten.

Online Banking, bezahlen mit der Kreditkarte oder der Personalausweis, der jetzt auch digital arbeitet.
Es war nur eine Frage der Zeit bis auch das rosafarbene Papier-Rezept durch das E-Rezept (die standardisierte digitale Form eines Arztrezeptes) abgelöst wird. Dies dient der Umwelt, der Effizienz und der Fehlerfreiheit.
Stichtag ist der 1. Januar 2025. Ärzte in Deutschland, die für öffentliche Auftraggeber tätig sind, sind dann verpflichtet, die elektronische Rechnung (E-Rechnung) auszustellen.

Für welche Praxen ist das E-Rezept Pflicht?

Sobald Business-to-Business Umsätze erzielt werden, das heißt, Ihre Praxis bezieht Leistungen über ein öffentliches Unternehmen, ist das E-Rezept verpflichtend.
ABER: Diese Verpflichtung gilt nur, wenn beide Unternehmer, Leistender sowie Leistungsempfänger, in Deutschland ansässig sind.

Im Umkehrschluss bedeutet das, dass das E-Rezept hinfällig ist, wenn

  • mit Unternehmen mit Sitz im Ausland abgerechnet wird
  • mit privaten Leistungsempfängern abgerechnet wird

Welche Praxen sind – noch nicht – betroffen?

Arztpraxen die direkt mit Patienten arbeiten und über diese abrechnen sind gesetzlich noch nicht zum E-Rezept verpflichtet.

Wer sind diese Patienten?

  • Private Patienten: Ihre Rechnung geht direkt an den Privatpatienten oder deren private Krankenversicherung
  • Selbstzahler: Patienten, die Ihre Behandlungen komplett selbst zahlen

Ausnahmen und Sonderfälle

  • Gesetzliche Krankenkassen: Gesetzlich versicherte Patienten rechnen Sie über die Kassenärztliche Vereinigungen (KV) ab. Dabei ist die Abrechnung über das bestehende kassenärztliche System geregelt.

Bleibt es dabei?

Noch sind direkt mit Patienten arbeitende Praxen vom E-Rezept befreit.
Die Schnelllebigkeit unserer digitalisierten Welt hält täglich Neues bereit. Stellen Sie unbedingt sicher, dass sie eine Änderung innerhalb der E-Rezept Regelung registrieren. In diesem Fall raten wir Ihnen, sich direkt alle nötigen Informationen zu besorgen und Ihren TI-Anbieter zu kontaktieren.