Die elektronische Patientenakte, Antworten und Fakten
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein digitales Instrument, mit dem Gesundheitsdaten zentral und sicher gespeichert werden können. Sie soll den Austausch medizinischer Informationen zwischen Patient:innen, Ärzt:innen, Krankenhäusern und anderen Akteuren im Gesundheitswesen erleichtern. Die ePA wurde in Deutschland 2021 eingeführt und ist ein wesentlicher Bestandteil der Digitalisierung im Gesundheitswesen.
Funktionen der ePA
- Speicherung medizinischer Dokumente wie Befunde, Arztbriefe, Impfpass, Medikationspläne und Röntgenbilder.
- Zugriff für Patient:innen, die bestimmen können, welche Dokumente in der Akte gespeichert werden und wer darauf zugreifen darf.
- Verbesserte Versorgung durch schnellere Verfügbarkeit von Informationen, z. B. bei Notfällen oder Arztwechseln.
Pflicht für Versicherte?
Die ePA ist nicht verpflichtend für gesetzlich oder privat Versicherte. Jede:r kann selbst entscheiden, ob eine ePA genutzt wird. Es handelt sich um ein freiwilliges Angebot, das von den Krankenkassen bereitgestellt wird.
Pflicht für Krankenkassen und andere Akteure
- Krankenkassen: Sie sind verpflichtet, ihren Versicherten die ePA anzubieten.
- Ärzte, Zahnärzte und Apotheken: Diese müssen in der Lage sein, mit der ePA zu arbeiten, sobald Patient:innen sie nutzen möchten.
- Ab 2025 sollen Ärzt:innen verpflichtet werden, Dokumente aktiv in die ePA einzustellen, sofern Patient:innen zustimmen.
Datenschutz
Die Nutzung der ePA unterliegt strengen Datenschutzbestimmungen. Patient:innen können selbst bestimmen, wer Zugriff auf ihre Daten erhält, und die Zugriffsrechte jederzeit ändern oder entziehen.
Wenden Sie sich gerne bei Fragen direkt an uns.