So erhalten Pflegedienste die maximale Erstattung

Erstattung der Erstausstattungskosten bei Pflegediensten

Erstattung der Erstausstattungskosten

Mit der zunehmenden Digitalisierung im Gesundheitswesen stehen auch Pflegedienste vor der Herausforderung, sich an die Telematikinfrastruktur (TI) anzuschließen. Dieser Schritt ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern bringt auch finanzielle Aufwendungen mit sich. Um Pflegedienste bei der Anbindung zu unterstützen, werden umfassende Erstattungen angeboten. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Kosten übernommen werden und wie Sie die Erstattung optimal beantragen können.

Pflegedienste erhalten für die Anschaffung der notwendigen TI-Komponenten umfangreiche Erstattungen.

Dazu zählen:

  1. Konnektor: Für die sichere Verbindung zur TI erhalten Pflegedienste eine Erstattung von 1.545 Euro.
  2. Stationäres eHealth-Kartenterminal: Für den Betrieb vor Ort werden 535 Euro pro Gerät erstattet.
  3. Mobiles eHealth-Kartenterminal: Besonders wichtig für ambulante Pflegedienste – hierfür gibt es 770 Euro pro Gerät.
  4. Elektronische Gesundheitsberufekarte (eHBA): Die Kosten für die eHBA werden mit 11,80 Euro pro Monat für bis zu fünf Jahre gedeckt.
  5. VPN-Zugangsdienst: Die sichere Verbindung zur TI wird einmalig mit 464 Euro und laufend mit 52 Euro pro Quartal bezuschusst.

Betriebskostenpauschale

Neben den Erstausstattungskosten werden auch die laufenden Betriebskosten unterstützt. Hierfür gibt es eine Pauschale von 248 Euro pro Quartal, die die fortlaufenden Kosten für Wartung und Betrieb der TI-Infrastruktur abdeckt.

Tipps zur optimalen Nutzung der Erstattung

  1. Frühzeitig planen: Starten Sie rechtzeitig mit der Planung Ihrer TI-Anbindung. Informieren Sie sich über die erforderlichen Geräte und Softwarelösungen, um alle notwendigen Schritte einleiten zu können.
  2. Beratung einholen: Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit Ihrer Pflegekasse auf, um sich über die genauen Anforderungen und Erstattungsmöglichkeiten zu informieren. Dies hilft, spätere Kürzungen zu vermeiden.
  3. Vollständige Antragstellung: Stellen Sie sicher, dass Ihre Anträge auf Erstattung vollständig und korrekt eingereicht werden. Fügen Sie alle notwendigen Rechnungen und Belege bei, um eine zügige Bearbeitung zu ermöglichen.
  4. Teilweise Nutzung bedenken: Wenn Sie nicht alle TI-Komponenten nutzen, können Erstattungen gekürzt werden. Prüfen Sie daher sorgfältig, welche Anwendungen für Ihren Pflegedienst relevant sind und wie sich eine teilweise Nutzung auf die Erstattung auswirkt.
  5. Softwareanpassungen: Falls Anpassungen an Ihrer bestehenden Software notwendig sind, um die TI zu nutzen, klären Sie vorab, welche Kosten hierfür übernommen werden. In vielen Fällen kann eine Absprache mit der Krankenkasse helfen, unerwartete Ausgaben zu vermeiden.

Fazit

Die Anbindung an die Telematikinfrastruktur mag zunächst eine Herausforderung darstellen, doch mit den richtigen Vorbereitungen und der Nutzung der verfügbaren Erstattungen können Pflegedienste diesen Prozess erfolgreich und finanziell abgesichert bewältigen. Achten Sie darauf, alle relevanten Informationen rechtzeitig zu sammeln und nutzen Sie die bereitgestellten Pauschalen optimal aus, um die Digitalisierung in Ihrem Pflegedienst voranzutreiben.