Für mehr IT-Sicherheit in Praxen
Das Digitale-Versorgung-Gesetz gilt ab Anfang 2022. Es bringt neue IT-Anforderungen für alle Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Psychotherapeuten und Labore. Die Datenschutzrichtlinien für Praxen wurden vom Gesetzgeber gemeinsam mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) erarbeitetet. Sie haben das Ziel, IT-Systeme und sensible Daten zu schützen. Laut KBV helfen klare Richtlinien, Patientendaten sicherer zu verwalten. Die Arbeit wird damit erleichtert und Risiken wie Datenverlust und folglich Ausfälle vermieden.
Der Schutz von Systemen und Daten wird immer wichtiger. Besonders dann, wenn sie mit dem Internet verbunden sind. Ein direkter Zugang zum Internet bringt potenzielle Sicherheitsrisiken mit sich. Er bietet Angreifern die Möglichkeit, auf Systeme zuzugreifen und sensible Daten zu stehlen oder zu manipulieren.
Die Verbindung zum Internet erhöht das Risiko von Cyberangriffen wie Malware-Infektionen, Phishing-Versuchen, Denial-of-Service-Angriffen und anderen Bedrohungen. Daher ist es wichtig, angemessene Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Dies umfasst die Verwendung von Firewalls, Antivirus-Software, Intrusion Detection Systems (IDS) und andere Sicherheitsmaßnahmen.
Unter anderem gehören zu den neuen Richtlinien:
- Datensicherungspflicht:
- In jeder Praxis müssen regelmäßige Datensicherungen jedes Endgerätes durchgeführt werden. Eine Dokumentation über das Konzept des Sicherungs-Managements und die ausgewählten Datensicherungs-Strategien müssen jederzeit aktuell vorhanden sein.
- Einsatz von Firewalls:
- Firewalls, zum Schutz von unsicheren Internetverbindungen, sind bereits Pflicht. Wird nun eine Internetanwendung wie eine Praxis-Homepage bereitgestellt oder ein Online-Terminkalender betrieben, muss in jeder Praxis zusätzlich eine Firewall als Absicherung eingesetzt werden. Web-Anwendungen dürfen nicht automatisch aufgerufen werden.
- Schutz vor Viren, Trojanern und Würmern
- Jedes Wechselmedium (USB_Sticks, Handys, mobile Festplatten) muss vor/bei jeder Verwendung mit dem neuesten Virenscanner getestet werden.
Neue Anforderungen für „mittlere Praxen“
Das Digitale-Versorgung-Gesetz gilt ab Anfang 2022 und bringt neue IT-Anforderungen für alle Arztpraxen.
In einer mittleren Praxis sind ständig 6 bis 20 Personen mit Daten von Patienten beschäftigt. Die IT-Richtlinie schreibt ein Mobile Device Management ab dem 1. Januar 2022 zwingend vor.
- Eine generelle Richtlinie im Hinblick auf die Nutzung und Kontrolle der Geräte muss festgelegt werden bevor eine Praxis Smartphones oder Tablets bereitstellt, betreibt oder einsetzt.
- Die Praxis sollte festlegen, welche Informationen auf den mobilen Endgeräten verarbeitet werden dürfen.
- Mobile Geräte (Smartphones, Tablets) müssen mit einem komplexen Gerätesperrcode versehen und geschützt werden.
- Das interne Netzwerk muss durch einen Netzwerkplan schriftlich dokumentiert werden.
Die neuen KBV Definitionen gelten jedoch auch für “kleine Praxen”, die im Verhältnis eine “normale” Datenverarbeitung haben!
Die Verantwortung für die Datensicherheit liegt bei Ihnen
Weder Sie als Arzt noch Ihr eingespanntes Praxisteam haben die Zeit, sich um diese Thematik zu kümmern. Geschweige denn diese entsprechend umzusetzen.
Zusätzlich zum Einsatz von Sicherheitssoftware ist auch eine sorgfältige Konfiguration der Netzwerkinfrastruktur erforderlich. Hinzu kommen regelmäßige Updates und Patches für Betriebssysteme und Anwendungen. Alles, um potenzielle Sicherheitslücken zu schließen. Schulungen und Sensibilisierung der Mitarbeiter für Sicherheitsrisiken sind ebenfalls wichtige Aspekte des Sicherheitsmanagements. Dies sind Erfordernisse im Zusammenhang mit der Internetnutzung.
Wir übernehmen das sehr gerne für Sie. Wir wissen genau, worauf es ankommt. Das zeigen unsere langjährige Erfahrung und zufriedene Kunden in führenden medizinischen Versorgungszentren und Praxen im süddeutschen Raum. Wir bieten Ihnen den bestmöglichen Service. So gewährleisten wir die Sicherheit Ihrer Daten.
Wir sind die Experten für Ihre IT-Sicherheit.