Aktuelle Informationen der KVB zur Telematik

Aktuelle Informationen der KVB zur Telematik

eRezept in der Praxis 2024

Bezugnehmend auf ein Schreiben der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns, KVB, hier einige Informationen zur Finanzierung der Telematik Infrastruktur in Ihrer Praxis.

Laut Schreiben der KVB vom 06.12.2023 müssen Sie ab dem 01. Januar 2024 anhand Ihrer Abrechnungsdatei nachweisen, dass Sie in Ihrer Praxis über die technischen Voraussetzungen für das eRezept verfügen.

Hier die Zusammenfassung aus dem Schreiben der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns zu den technischen Vorrausetzungen für das eRezept.

  • Anbindung an die TI
  • einen Konnektor, aktuelle Version mit Komfortsignatur-Funktion
  • das Update Modul eRezept für das PVS
  • den elektronischen Heilberufsausweis der 2ten Generation, eHBA G2, zum Signieren der eRezepte. Zu beziehen über die Landesärztekammer
  • Drucker für den Ausdruck des QR-Codes mit mind. 300dpi

Wenn Sie all diese Voraussetzungen technisch erfüllen und Ihre Abrechnungsdatei es entsprechend nachweist, entstehen Ihnen keinerlei finanzielle Nachteile, unabhängig davon ob das eRezept in Ihrer Praxis einwandfrei funktioniert oder nicht.

Deswegen ist es unumgänglich, dass Sie Ihre Abrechnungsdatei dahingehend überprüfen, ob die TI-Anwendung eRezept im KVB-Prüfprotokoll, auch als Fehlerprotokoll bekannt, an die KV übermittelt wird

Kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen gerne weiter.