Vorteile des eArztbriefs
Darüber hinaus ist der eArztbrief sicherer als der datenschutzrechtlich bedenkliche Faxversand. Durch die Verwendung von verschlüsselten Übertragungswegen und die Einhaltung strenger Sicherheitsstandards werden die sensiblen Patientendaten geschützt und das Risiko unerlaubter Zugriffe minimiert.
Die Sicherheitsanforderungen
Die Anforderungen an die Sicherheit beim Austausch elektronischer Arztbriefe haben sich im Laufe der Zeit entwickelt und wurden an die Telematik-Infrastruktur (TI) angepasst. Vor dem Start der TI wurden eArztbriefe über ein virtuelles privates Netzwerk (VPN) wie das Sichere Netz der Kassenärztlichen Vereinigungen (SNK) versandt und empfangen. Der Zugang erfolgte über KV-SafeNet.
Für den Versand von eArztbriefen über die TI sind bestimmte Sicherheitsmaßnahmen erforderlich:
- Sicheres Netzwerk: Der Austausch erfolgt über die Telematikinfrastruktur (TI), die ein sicheres Netzwerk bietet. Früher wurden eArztbriefe über das SNK versandt.
- Qualifizierte Signatur: Zur Identifizierung und rechtsverbindlichen Unterzeichnung der eArztbriefe wird ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) benötigt. Die eArztbriefe müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) versehen sein.
- Zugelassene Software: Das verwendete Praxisverwaltungssystem (PVS) und das eArztbrief-Modul müssen von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) für den Austausch von eArztbriefen zugelassen sein.
- Ende-zu-Ende-Verschlüsselung: Der Kommunikationsdienst zur Übermittlung der Briefe muss eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung der Nachrichten sowie die eindeutige Identifizierung von Absender*in und Empfänger*in gewährleisten. Früher erfüllten KV-Connect oder SafeMail diese Voraussetzungen, während heute der E-Mail-Fachdienst KIM verwendet wird.
Diese Sicherheits-Anforderungen gewährleisten, dass der Austausch von eArztbriefen über die TI sicher, vertraulich und rechtsverbindlich erfolgt.
Förderung und Fristen
Ab dem 1. März 2024 ist der eArztbrief als Pflichtanwendung festgelegt. Das bedeutet, dass Praxen in der Lage sein müssen, eArztbriefe zu versenden und dies nachweisen zu können. Andernfalls wird die monatliche TI-Pauschale, mit der die Kosten für die TI-Anbindung refinanziert werden, um 50 Prozent gekürzt. Sollte eine weitere Anwendung fehlen, wird überhaupt keine Pauschale ausgezahlt.
Sollten Sie Frage haben bzgl. des eArztbriefes oder der Telematik im Allgemeinen, kontaktieren sie uns. Wir helfen gerne.